Danke für die schnelle Antwort!!!
Ich finde diese Regelung ganz schön dreist und habe so den Eindruck, das dieser Teil der AGB´s einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Werde ich am Montag mal gleich meinen Richter fragen. Es kann ja wohl nicht sein, dass die in einem solchen Fall einfach die Gesamtquote halbieren. Sinn würde es für mich machen, wenn sie es mit 1 werten würden. Aber so kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Klausel rechtens ist.
Na ja, mal sehen, was ich da noch in Erfahrung bringen kann.
Gruss Cruzer
Ich finde diese Regelung ganz schön dreist und habe so den Eindruck, das dieser Teil der AGB´s einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Werde ich am Montag mal gleich meinen Richter fragen. Es kann ja wohl nicht sein, dass die in einem solchen Fall einfach die Gesamtquote halbieren. Sinn würde es für mich machen, wenn sie es mit 1 werten würden. Aber so kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Klausel rechtens ist.
Na ja, mal sehen, was ich da noch in Erfahrung bringen kann.
Gruss Cruzer
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