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    Krankenversicherung (gesetzlich-freiwillig)

    Wenn man seinen Lebensunterhalt einzig und allein mit Sportwetten bestreitet, kann man sich auch gesetzlich freiwillig versichern.

    Wenn man im Monat weniger als 1100€ verdient, muss man den Mindestbeitrag zahlen


    1. Dort wird nach dem Jahreseinkommen gefragt. Was gibt man dort eigentlich an? 1€, 500€...

    Man weiß auch gar nicht, wie viel man pro Monat/ im Jahr verdient... Es kann auch sein, dass man gar nichts verdient, sondern das Gegenteil.

    Zudem sind Einkünfte aus Sportwetten nicht aufgeführt, weil es sich letztendlich um Gewinne handelt, die nicht versteuert werden müssen.

    Die fallen auch nicht unter "Sonstige Einnahmen", weil sie nicht versteuert werden müssen.


    2. Was trägt man ein, wenn gefragt wird, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet?


    3. Man wird auch nach der Berufsgruppe gefragt: Zur Auswahl stehen nicht erwerbsfähig/Arbeitslos, Selbstständiger oder Sonstige.

    Was gibt man da an?



    Wer von Euch hat sich damit bereits auseinander gesetzt und weiß Rat?

    Danke!
    Zuletzt geändert von lommel; 26.01.2024, 09:43.

    #2
    Zitat von lommel Beitrag anzeigen
    Wenn man seinen Lebensunterhalt einzig und allein mit Sportwetten bestreitet, kann man sich auch gesetzlich freiwillig versichern.

    Wenn man im Monat weniger als 1100€ verdient, muss man den Mindestbeitrag zahlen


    1. Dort wird nach dem Jahreseinkommen gefragt. Was gibt man dort eigentlich an? 1€, 500€...

    Man weiß auch gar nicht, wie viel man pro Monat/ im Jahr verdient... Es kann auch sein, dass man gar nichts verdient, sondern das Gegenteil.

    Zudem sind Einkünfte aus Sportwetten nicht aufgeführt, weil es sich letztendlich um Gewinne handelt, die nicht versteuert werden müssen.

    Die fallen auch nicht unter "Sonstige Einnahmen", weil sie nicht versteuert werden müssen.


    2. Was trägt man ein, wenn gefragt wird, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet?


    3. Man wird auch nach der Berufsgruppe gefragt: Zur Auswahl stehen nicht erwerbsfähig/Arbeitslos, Selbstständiger oder Sonstige.

    Was gibt man da an?



    Wer von Euch hat sich damit bereits auseinander gesetzt und weiß Rat?

    Danke!
    Also ich kann Dir nicht konkret für Sportwetter antworten, aber als Selbständiger etwas zum Einkommen sagen 😇

    Letztendlich wird nach Deiner Angabe ein VORLÄUFIGER Beitrag festgesetzt. Wenn Du dann Deinen Einkommensteuerbescheid bekommen hast sendest Du Ihn an die KK ubd Dein korrekter Beitrag wird berechnet.

    Anschließend kommt es zu einer Gutschrift bzw. Nachzahlung.

    Solltest Du also ein geringes Einkommen angeben, erhält Du einen geringen Beitrag ubd hast dann eine hohe Nachzahlung.

    Gibst Du ein hohes Einkommen an hast Du einen hohen Beitrag, allerdings folgt dann in der Regel keine Nachtzahlung oder eventuell sogar eine Gutschrift.

    Es gibt allerdings einen Mindestbeitrag der fällig wird, selbst wenn Du nir 1 € als Einkommen angibst.

    Solltest Du im 1. Jahr knapp bei Kasse sein kann man eben monatlich einige Hundert Euro sparen, muss dann aber eben die Nachzahlung beachten.
    Der Kopf tut weh, die Füße stinken, höchste Zeit ein Bier zu trinken [[sabber]]

    Wenn Dir die Scheiße bis zum Hals steht, dann lass den Kopf nicht hängen

    Kommentar


      #3
      Also ich würde Freiberufler angeben, das kann sehr viel sein, z.B. Künstler- der weis auch nicht wie viel er im Monat so verdient. Gilt natürlich für Österreich.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Streicher13 Beitrag anzeigen
        Also ich würde Freiberufler angeben, das kann sehr viel sein, z.B. Künstler- der weis auch nicht wie viel er im Monat so verdient. Gilt natürlich für Österreich.
        Nimmt man mal den Pokerspieler, selbst da ist eine Zuordnung schwer...

        3. Poker-Gewinne als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

        Als selbstständige Tätigkeit erfasst das EstG die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie (SKL / NKL) und aus sonstiger selbständiger Arbeit. Poker-Spieler sind keine Freiberufler im Rechtssinne (hierunter fallen beispielsweise Rechtsanwälte, Architekten oder Ärzte), auch Lotterieeinnehmer scheiden aus, so dass allenfalls die Qualifizierung als sonstige selbstständige Arbeit in Betracht käme. Der Begriff der sonstigen selbständigen Arbeit wird durch das EstG nicht definiert, sondern ledigl. anhand von Beispielen typisiert. Die Rechtsprechung leitet aus der Aufzählung dieser Beispiele ab, dass es sich bei der sonstigen selbständigen Arbeit in erster Linie um gelegentliche Tätigkeiten handelt, die ganz überwiegend auf einer persönlichen Arbeitsleistung beruhen (BFH I R 110/76 v. 26. 10. 77, BStBl II 78, 137) und ihrem Wesen nach vermögensverwaltende Tätigkeiten sind (BFH IV R 10/00 v. 28. 6. 01, BStBl II 02, 338). Poker-Spieler – auch die sog. Profi-Poker-Spieler – werden kaum hierunter zu qualifizieren sein.

        https://www.isa-guide.de/isa-law/art...0sind%20keine% 20Freiberufler,selbstst%C3%A4ndige%20Arbeit%20in%2 0Betracht%20k%C3%A4me.

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          #5
          Einfach einen kleinen dreistelligen Betrag angeben. Bei allem anderen wärst ja deppert. Bin selbst so versichert, die fragen niemals mehr nach. Nach einmaligen Angaben, die nie überprüft wurden, und ich bin schon paar Jahre so versichert, zahlt man immer nur den Mindestbeitrag. Ist nur für deren Unterlagen das die dir ein Formblatt zuschicken zum ausfüllen imo. Musste denen nie wieder was schicken seitdem. Selbstständig wenn wärst sind die natürlich anderst dahinter, also kannst nicht vergleichen.

          2. suchst nach Arbeit und lebst vom erspartem
          3. Arbeitslos
          Zuletzt geändert von el_misterioso; 28.01.2024, 12:43.

          Kommentar


            #6
            Die Kosten einer Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt Stand 2024 495,58€. Gilt für Österreich (Wohnsitz).

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              #7
              in Deutschland 219,17 Euro. Krasser Unterschied...

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