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    Zahlen Wettanbieter Gebühren für die Namensnutzung an die Vereine?

    Hallo allesamt,

    wollte mal etwas erfrage, was mich doch brennend interessiert und sicher nicht nur mich:
    Zahlen Wettanbieter (z.B. Bwin, William Hill etc.) Gebühren für die Nutzung der Namen an die betroffenen Vereine? Wenn also Bwin eine Wette mit Schalke und Dortmund anbietet, fließt dann eine Gebühr an beide Klubs oder nicht?
    Und wenn nicht, warum nicht bzw. auf welcher Grundlage basiert das dann?

    Ich tendiere persönlich zu nein, da die Gewinnmarge ja schon gering ist. Und es würde nach Manipulation riechen können, wenn Bwin an einen Klub zahlt. Aber ob ich richtig liege und ob es eine rechtliche Basis dafür gibt, das weiß ich leider nicht.

    Vielleicht habt ihr da mehr Wissen als ich.

    Danke im Voraus,
    Christian

    #2
    Nein.
    Grauzone.

    Wenns Dich wirklich interessiert, kannst Du das als Ausgangspunkt Deiner Recherchen nehmen:
    Persönlichkeitsrecht (Deutschland) – Wikipedia

    Ähnliche Problematiken gibts übrigens auch beim Veröffentlichen von Pokerhänden in irgendwelchen Datenbanken oder Schachpartien bei Chessbase.
    LiL Ist Zeitverschwendung.

    Kommentar


      #3
      Gegenfrage: Zahlst du jetzt Geld an bwin und William Hill sowie Schalke und Dortmund, weil du deren Namen in deinem Post erwähnt hast?

      P. S.: Das "@christian187" spare ich mir lieber, damit ich dir kein Geld schulde.

      Kommentar


        #4
        Ganz abwegig halte ich die Frage ja nicht. Nicht wegen der Namensrechte, aber wegen der Rechte am Resultat.
        Gibt es ja schließlich nur aufgrund des "Betriebs" der Vereine. Und andere verdienen dran. Aber wo zöge man dann Grenzen?
        Wettbüro? Kicker?

        Oder vielleicht sogar Flo und Nobody?

        Übertragungsrechte gibts ja auch.
        LiL Ist Zeitverschwendung.

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          #5
          Hallo allesamt. Danke für die Antworten. Habe eben auch noch recherchiert, nach Änderung einiger Keywords dann auch fündig geworden.

          Es gab einen Fall, wo Paris St. Germain gegen Bwin vorgegangen war wegen der Namensnutzung und PSG behauptete, dass die Nutzung des Klubnamens bei Bwin für Bwin komerzeille Erfolge bringen würde.

          Das Gericht entschied, dass Bwin und PSG nicht im Wettbewerb stünden und ein Sportklub bzw. dessen Namen seinen Wert erst durch die Teilnahme an einem Wettbewerb erhalte, dieser also nicht automatisch entstünde.

          EGBA - European Gaming and Betting Association

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