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    AWV Meldepflicht

    Hallo,

    Wollte fragen, ob jemand sich mit der AWV Meldepflicht in Deutschland auskennt.
    Ich habe ein Skrill Konto von dem ich schon knapp über 12.5K aus Wettgewinne diverser Bookies/Wettbörsen auf mein Konto überwiesen habe. Die 12.5k gesplittet über mehrere kleine Überweisungen und mehere Monate in 2012. Hinzu kommen noch einige Überweisung auf meine Visa von einigen bookies im Ausland.
    Muss ich der Bundesbank was melden. Wenn ja was genau und könnte es Ärger geben, wenn ich es nicht tue?

    Vielen Dank im vorraus.
    Zuletzt geändert von schoenwetter; 17.12.2012, 14:28.

    #2
    Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Hotline Bundesbank: (0800) 1234-111“. Dabei handelt es sich tatsächlich um eine weitere Meldepflicht, die über die zusammenfassende Meldung hinausgeht und statistischen Zwecken dient. Meldepflichtig sind aber nur Beträge ab 12.500 Euro. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.

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      #3
      Nochmal zusammengefasst. Alles über 12.500 Euro bei einer Einmal"aus"zahlung melden. Alle Beträge unter 12.500 Euro nicht melden.
      Derbysieger 2014 und amtierende Nummer 1 in Niedersachsen![[winkewinke]][[cheers]]
      Einmal LÖWE, immer LÖWE!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Renne Beitrag anzeigen
        Nochmal zusammengefasst. Alles über 12.500 Euro bei einer Einmal"aus"zahlung melden. Alle Beträge unter 12.500 Euro nicht melden.
        12.500 ist die Jahresgrenze. Kannst also stückeln wie du willst. Ob 1 mal oder 3 mal.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Valuenator Beitrag anzeigen
          12.500 ist die Jahresgrenze.
          Quelle?

          Kommentar


            #6
            ohne valuenator vorgreifen zu wollen, aber hab grad die 12.500 bestätigt gefunden:

            II. Meldungen über ein und ausgehende Zahlungen nach §§ 59 ff. AWV
            1. Meldepflicht
            Gebietsansässige ...haben Zahlungen
            von mehr als
            12 500
            Euro oder Gegenwert
            zu melden, ...
            quelle: deutsche bundesbank!
            weiterlesen/DL der pdf :
            Zuletzt geändert von SchaufelradbaggerMinsk; 29.10.2013, 22:51.
            :)

            „Wenn ich [wie Jesus] über’s Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker: Guck, nichtmal schwimmen kann er!“ Hans-Hubert "Berti" Vogts

            Kommentar


              #7
              12.500 sind bekannt. Hatte nach ner Quelle für die 12,5k-Jahres(!)grenze gefragt, da mir dies neu wäre...

              Kommentar


                #8
                Valunator ist falsch informiert

                Der Grenzwert von 12.500€ bezieht sich auf eine Transaktion und nicht auf das Jahr

                AWV-Meldepflicht beachten - das wird darunter verstanden

                Kommentar

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