Hallo Leute
..schon wieder mal steht Vierklee in Zusammenhang mit dubiosen Machenschaften.
Vergangenen Samstag spielte ich dort 2 Resultatwetten auf Italien vs Schottland.Abgabezeitpunkt war so ziemlich genau 18.00.
Am nächsten Morgen sah ich zu meinem Erschrecken,dass Vierklee diese Wetten unmittelbar vor Spielbeginn(6 Minuten vorher
) mir stornierte und via Mail zukommen liess.
Da ich die Wette mit dem 2-0 gewonnen hätte,war ich logischerweise sehr erbost,nicht zuletzt,dass es gar keinen triftigen Grund für ein Storno gegeben hatte(die Quoten von Vierklee sowie des restl. Buchmachermarktes waren von Donnerstag an wie festzementiert--es gab de facto null Quotenänderung am Markt) und bat Vierklee um Stellungnahme,welche auch in einem einzigen Satz erfolgte
Sehr geehrter Herr xxx
wir behalten uns das Recht vor Wetten bis unmittelbar vor Spielbeginn zu stornieren.
Nach einer zweiten,etwas massiveren Anfrage,bekam ich u.a. folgende Antwort:
1. Laut unsere AGB (die im übrigen auch indent mit denen des ÖBV sind) hat der Buchmacher das Recht, Wetten jederzeit - natürlich vor Spielbeginn - abzulehnen, und zwar ohne Begründung.
...na logisch habt Ihr das Recht dazu,aber doch unmittelbar bei der Wettabgabe und net hinterher
5. Der zeitliche Abstand von Wettabgabe bis zu Stornierung ist nicht festgelegt, da ja nicht ein einzelner Kunde permanent, d.h. 24 Std. überwacht werden kann.
ohne kommentar....
Also hab ich mir heut die Site des ÖBV angeschaut und tatsächlich lauten die offiziellen Bestimmungen des ÖBV u.a.....
Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen
Nun bin ich kein Jurist,aber diese Aussage muss sich doch auf die unmittelbare Wettabgabe beziehen--ansonsten hätten alle Mitglieder des ÖBV(von Expekt bis BAH)einen Freibrief für Stornos...
was aber auch hiesse,dass jeder Wettvertrag erst dann ein rechtliches Fundament hat und als abgeschlossen gilt,wenn die Wette seitens des Bookies nimmer storniert wird..
Vielleicht ist ja ein Jurist oder (Ex)-Mitarbeiter eines Bookies unter euch,der mir mit verbindlichen Auskünften weiter helfen kann.
Achja...besonders nett finde ich die abschliessenden Aussagen der betreffenden Mails:
Stornomail am Samstag:
Für Stammkunden halten wir gerne unsere Quoten.
Allerdings sind wir nicht an Wettkunden interessiert, die ausschlieslich bei
hervorstechenden Quoten unser Angebot in Anspruch nehmen
von der heutigen Mail:
Wir können Ihnen leider keine günstigere Auskunft geben. Wir betreuen Sie aber gerne weiterhin
als unseren Kunden.
..schon wieder mal steht Vierklee in Zusammenhang mit dubiosen Machenschaften.
Vergangenen Samstag spielte ich dort 2 Resultatwetten auf Italien vs Schottland.Abgabezeitpunkt war so ziemlich genau 18.00.
Am nächsten Morgen sah ich zu meinem Erschrecken,dass Vierklee diese Wetten unmittelbar vor Spielbeginn(6 Minuten vorher

Da ich die Wette mit dem 2-0 gewonnen hätte,war ich logischerweise sehr erbost,nicht zuletzt,dass es gar keinen triftigen Grund für ein Storno gegeben hatte(die Quoten von Vierklee sowie des restl. Buchmachermarktes waren von Donnerstag an wie festzementiert--es gab de facto null Quotenänderung am Markt) und bat Vierklee um Stellungnahme,welche auch in einem einzigen Satz erfolgte
Sehr geehrter Herr xxx
wir behalten uns das Recht vor Wetten bis unmittelbar vor Spielbeginn zu stornieren.
Nach einer zweiten,etwas massiveren Anfrage,bekam ich u.a. folgende Antwort:
1. Laut unsere AGB (die im übrigen auch indent mit denen des ÖBV sind) hat der Buchmacher das Recht, Wetten jederzeit - natürlich vor Spielbeginn - abzulehnen, und zwar ohne Begründung.
...na logisch habt Ihr das Recht dazu,aber doch unmittelbar bei der Wettabgabe und net hinterher

5. Der zeitliche Abstand von Wettabgabe bis zu Stornierung ist nicht festgelegt, da ja nicht ein einzelner Kunde permanent, d.h. 24 Std. überwacht werden kann.
ohne kommentar....

Also hab ich mir heut die Site des ÖBV angeschaut und tatsächlich lauten die offiziellen Bestimmungen des ÖBV u.a.....
Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen
Nun bin ich kein Jurist,aber diese Aussage muss sich doch auf die unmittelbare Wettabgabe beziehen--ansonsten hätten alle Mitglieder des ÖBV(von Expekt bis BAH)einen Freibrief für Stornos...
was aber auch hiesse,dass jeder Wettvertrag erst dann ein rechtliches Fundament hat und als abgeschlossen gilt,wenn die Wette seitens des Bookies nimmer storniert wird..
Vielleicht ist ja ein Jurist oder (Ex)-Mitarbeiter eines Bookies unter euch,der mir mit verbindlichen Auskünften weiter helfen kann.
Achja...besonders nett finde ich die abschliessenden Aussagen der betreffenden Mails:
Stornomail am Samstag:
Für Stammkunden halten wir gerne unsere Quoten.
Allerdings sind wir nicht an Wettkunden interessiert, die ausschlieslich bei
hervorstechenden Quoten unser Angebot in Anspruch nehmen
von der heutigen Mail:
Wir können Ihnen leider keine günstigere Auskunft geben. Wir betreuen Sie aber gerne weiterhin
als unseren Kunden.
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