Zitat von azzla
Zitat von Gerinho
Schon mal was von sammelklage gehört , 

Gibt es in Deutschland nicht....
aus http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage:
Eine Sammelklage ist eine Klage, bei der eine Vielzahl von Klägern gegen einen oder mehrere Beklagte klagen. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action Verfahren (Rule 23 der Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland und Österreich gibt es sie nicht (siehe unten).
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In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass die Sammelklage auch verfassungswidrig wäre. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die zulässigen Klagen bei einen Zivilprozess. Eine Sammelklage würde gegen Vorschriften der ZPO verstoßen. Zum einen gibt es in Deutschland nur in sehr begrenztem Maße präjudizielle Entscheidungen. Selbst wenn ein Gericht ein Urteil spricht und eine Rechts- oder Tatsachenfrage in einer bestimmten Weise beantwortet, sind andere Gerichte hieran nicht gebunden. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
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In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass die Sammelklage auch verfassungswidrig wäre. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die zulässigen Klagen bei einen Zivilprozess. Eine Sammelklage würde gegen Vorschriften der ZPO verstoßen. Zum einen gibt es in Deutschland nur in sehr begrenztem Maße präjudizielle Entscheidungen. Selbst wenn ein Gericht ein Urteil spricht und eine Rechts- oder Tatsachenfrage in einer bestimmten Weise beantwortet, sind andere Gerichte hieran nicht gebunden. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

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