Der Wettanbieter hat die Wette angenommen und somit ist die Wette gültig. Wenn der Bookie seine Limits nicht überwacht ist nicht der Kunde schuld. Meine Meinung.
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Ich bin der letzte, der Bookies in Schutz nimmt, so oft, wie mir schon gewonnene Wetten aufgrund von Anzeigefehler storniert wurden, aber in dem Fall ist es eindeutig wie es auch Geldrausch sagt. Ich wüsste nicht, gegen welches Recht eine AGB verstößt, die vorsieht, dass man ein bestimmtes Limit auf eine Wette maximal abgeben darf.
Natürlich kann man dem Bookie vorwerfen, sie haben es nicht technisch gelöst, aber in erster Linie musst du selber drauf schauen, was in den AGB steht und danach wetten.
Ist doch z.b. beim Bonus genauso, wenn da steht z.b. mindestens @2 quoten keine over/under und du hälst dich net dran, ist der Bonus weg. Da kannst dann auch net dagegen klagen.
Das Argument Wette angenommen, somit gültig, zieht vielleicht am Stammtisch, aber sicher nicht vor Gericht, da selbst die großen Bookies oft nicht wissen, wie z.b. gespielt wird oder ob irgendetwas passiert. Genauso kann man plump sagen, bin bei Rot über die Ampel gefahren, nicht geblitzt, daher unschuldig und die Stadt ist selber schuld ^^
Sei froh, dass du insgesamt mit Gewinn rausgehst und dir die erste Wette nicht auch storniert haben.
Vorallem, wenn der Bookie nachweisen kann, dass du ein Limit so vorsätzlich umgangen hast, dass es krass gegen die AGB verstößt, würde es mich nicht wundern, wenn ein Gericht dem Bookie sogar zuspricht, dir die erste Wette nicht auszahlen zu müssen. Stell dir vor, du bietest eine Wette an und sagst, maximal 500 Euro. Jetzt kommt wer und gibt dir 500 Euro und nach einem Tag kommt er nochmal und will nochmal 500 Euro wetten, aber du kannst dich nicht an sein Gesicht erinnern oder hast es nicht aufgeschrieben.
Würdest du dann im Gewinnfall den Gewinn an diesen nachweislichen Falschspieler ausbezahlen, weil du nicht richtig kontrolliert hast, deine AGB war aber vorher bekannt und mit der Wettabgabe auch angenommen? Wohl kaum (Ich weiß plumpes Beispiel^^)LiL-Statistik ab 31.04.19 -> +47.11
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Zitat von Cridac Beitrag anzeigenIch bin der letzte, der Bookies in Schutz nimmt, so oft, wie mir schon gewonnene Wetten aufgrund von Anzeigefehler storniert wurden, aber in dem Fall ist es eindeutig wie es auch Geldrausch sagt. Ich wüsste nicht, gegen welches Recht eine AGB verstößt, die vorsieht, dass man ein bestimmtes Limit auf eine Wette maximal abgeben darf.
Natürlich kann man dem Bookie vorwerfen, sie haben es nicht technisch gelöst, aber in erster Linie musst du selber drauf schauen, was in den AGB steht und danach wetten.
Ist doch z.b. beim Bonus genauso, wenn da steht z.b. mindestens @2 quoten keine over/under und du hälst dich net dran, ist der Bonus weg. Da kannst dann auch net dagegen klagen.
Das Argument Wette angenommen, somit gültig, zieht vielleicht am Stammtisch, aber sicher nicht vor Gericht, da selbst die großen Bookies oft nicht wissen, wie z.b. gespielt wird oder ob irgendetwas passiert. Genauso kann man plump sagen, bin bei Rot über die Ampel gefahren, nicht geblitzt, daher unschuldig und die Stadt ist selber schuld ^^
Sei froh, dass du insgesamt mit Gewinn rausgehst und dir die erste Wette nicht auch storniert haben.
Vorallem, wenn der Bookie nachweisen kann, dass du ein Limit so vorsätzlich umgangen hast, dass es krass gegen die AGB verstößt, würde es mich nicht wundern, wenn ein Gericht dem Bookie sogar zuspricht, dir die erste Wette nicht auszahlen zu müssen. Stell dir vor, du bietest eine Wette an und sagst, maximal 500 Euro. Jetzt kommt wer und gibt dir 500 Euro und nach einem Tag kommt er nochmal und will nochmal 500 Euro wetten, aber du kannst dich nicht an sein Gesicht erinnern oder hast es nicht aufgeschrieben.
Würdest du dann im Gewinnfall den Gewinn an diesen nachweislichen Falschspieler ausbezahlen, weil du nicht richtig kontrolliert hast, deine AGB war aber vorher bekannt und mit der Wettabgabe auch angenommen? Wohl kaum (Ich weiß plumpes Beispiel^^)
Und jeder seriöse Bookie sollte es technisch auf die Reihe kriegen, dass so Wetten gar nicht erst angenommen werden. Andere bekommen es ja auch hin.
Sehe das eher so: Sunmaker wollte bzw konnte es technisch nicht verhindern, also müssen sie daraus für die Zukunft lernen und haben sich dieses mal einfach verzockt.
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Zitat von Cridac Beitrag anzeigenSei froh, dass du insgesamt mit Gewinn rausgehst und dir die erste Wette nicht auch storniert haben.
"Mehrere Wetten eines Kunden können als ein und dieselbe angesehen werden, wenn damit Geschäftsbedingungen, Limits oder sonstige Einschränkungen umgangen werden. Falls dies eintritt, behalten wir uns das Recht vor, alle Wetten, die auf die erste folgen, zu stornieren."
Wie ein Gericht in so einem Fall entscheidet wäre aber tatsächlich interessant. Der Bild Artikel (den ich allerdings nicht lese kann) beinhaltet ja eine Einschätzung eines Anwalts, die der Sicht Sunmakers entgegensteht
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es gibt keine "diese" und "andere", es geht um ein und denselben oben zitierten Passus Entweder die AGB sind sind gültig (=1 Wette Storno, 1 gewonnen) oder nicht (=beide gewonnen) - wieso sollte er also froh sein, dass nicht beide storniert wurden?!Zuletzt geändert von Timbo; 12.02.2020, 22:55.
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Dazu übrigens mal zur Gesetzeslage in Deutschland (die Maltesische ist mir nicht bekannt):
Grundsätzlich sind beispielsweise Klauseln unwirksam, wenn sie unklar formuliert, intransparent, oder den anderen Vertragsteil übermäßig benachteiligend gestaltet sind.
All das ist hier in meinen Augen der Fall.
Und selbst wenn nicht, müsste Sunmaker hier erstmal beweisen, dass die Limits wirklich umgangen wurden. In ihren eigenen AGB heißt es z.B. auch "Der maximale Wettgewinn pro Kunde auf dieser Website beträgt pro Tag 100.000 €" - und der wird in diesem Fall nicht überschritten. Sonstige Limits werden nicht erwähnt.
Natürlich weiß jeder hier, dass der Strecker nur genutzt wurde, um das Limit zu erhöhen. Aber das spielt nunmal keine Rolle
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Sunmaker hat sich bis jetzt , 2 Wochen nach dem BILD Artikel, nicht gemeldet. Frei nach Wendlers Motto EGAL . To Big To Fail Arroganz halt.
Schwammige AGB Hin oder Her, an die Grundlage angenommene Wetten auszuzahlen, halten sich seriöse Bookies. Das ist das Grundvertrauen zwischen Buchmacher und Wetter was hier zerstört wird.
Hier mal die Anwaltsmeinung im Bild Artikel: „Das hört sich seltsam an. Der Buchmacher sollte sich kulant zeigen. Klar ist: in Deutschland wären solche AGBs nicht zulässig.“
Das ich die Kombis gespielt habe um höhere Einsätze / Gewinn Möglichkeiten zu generieren ist doch legitim. Über Jahre habe ich gleichartige Kombis bei Sunmaker ohne Einwand abgegeben. ( ca 10K verloren... )
In den DSGVO Unterlagen die mir zugesandt wurden ist mehrfach zu sehen das mein Account ca 10 mal überprüft wurde. Es wurden " manual " sowie " system " Erhöhungen von Einsatzlimits meines Accounts festgelegt. Mein Wettverhalten ist also aufgefallen, und wurde nicht nur toleriert sondern auch gefördert mit Erhöhung von Einsatzlimits.
Der AGB Passus aufgrund dessen der zweite Wettgewinn storniert wurde ist schwammig. Nirgendwo wird klar was denn das genaue Limit ist. Wie Timbo schrieb ist die einzige Zahl das Gesamtgewinnlimit von 100.000€ in den AGB.
Als Hobby Sportwetter kann man dies nicht durchschauen!
Wenn ich die Minute Wartezeit zwischen mehreren Kombis abgewartet habe, und mir Sunmaker über den MAX Einsatz Button selbst den Einsatz für die nächste Wette vorschlägt, muss dies doch Bestand haben.
Selbst eine beliebige Systemwette , z.B das beliebte 2 aus 3, könnte storniert werden im Gewinnfall. Da es eine Wette ist die in 3 Einzel Kombis aufgeteilt wird und damit wohl den maximalen Einzelgewinn einer Kombiwette überschreitet
Diese Wettformen überhaupt anzubieten , wenn Sie denn von vornherein ein AGB Verstoß sind sollte illegal sein.
Auch auf die Aufforderung VERLORENE gleichartige Kombiwetten ebenfalls zu stornieren wird abgelehnt. Spätestens hier geht es doch in den Bereich ungleiche Anwendung der AGB, Willkür, Täuschung des Kunden.
Ich werde nun im März einen Fachanwalt aufsuchen und mich hier wieder melden sobald es etwas Neues gibt.
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ich war lange gegen einen Glücksspielstaatsvertrag, aber was die Anbieter (selbst die großen) zur Zeit abziehen ist unterste Kanone... mit einer deutschen Lizenz würden die sich sowas nicht trauen, bzw. hätten schneller ne Klage am Hals.
die aussage, dass du ne auffüller wette genommen hast, ist eigentlich total irrelevant...
next time einfach same wette bei sunmaker und sunnyplayer abgeben xD
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Was ist eigentlich daraus geworden? Oder gibt es da noch nichts.
Geil find ich ja das "neue" Sunmaker. Groß am werben, alles neu, alles super, noch mehr Boni etc.
Ja von wegen! Boni gibt es jetzt nur noch Freispiele, die täglichen reloads sind wohl geflogen
Und zum besonderen Vergnügen ist die Seite jetzt noch fehleherhafter, noch langsamer, das Wettangebot und die Quoten noch schlechter.Zuletzt geändert von Exciter; 21.06.2020, 01:47.C'est la vie! ¯\_(ツ)_/¯
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Kurzes Update bzw. Abschluss der Sache.
Hatte wie angekündigt Anfang 2020 verschiedene, auf Sportwetten spezialisierte Anwälte kontaktiert. (Google) Leider arbeiten die meisten für Sportwettenanbieter selbst und somit nicht für Kunden selbiger.
Hab dann meinen lokalen Anwalt drauf angesetzt... Dann kam Corona.. Chaos.. und Klagen in Malta wurde so noch viel komplizierter bzw praktisch nahezu aussichtlos. Habe es dann gelassen.
Sunmaker habe ich per Mail Mitte letzten Jahres nochmal einen Vergleichsvorschlag mit 50% der Summe gemacht, darauf wurde nicht reagiert.
Habe daraus gelernt das man bei solchen mehr Schein als Sein Bookies keine Wetten spielt wo 5 stellige Gewinne herauskommen könnten.
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Zitat von BasicInstinct Beitrag anzeigenKurzes Update bzw. Abschluss der Sache.
Hatte wie angekündigt Anfang 2020 verschiedene, auf Sportwetten spezialisierte Anwälte kontaktiert. (Google) Leider arbeiten die meisten für Sportwettenanbieter selbst und somit nicht für Kunden selbiger.
Hab dann meinen lokalen Anwalt drauf angesetzt... Dann kam Corona.. Chaos.. und Klagen in Malta wurde so noch viel komplizierter bzw praktisch nahezu aussichtlos. Habe es dann gelassen.
Sunmaker habe ich per Mail Mitte letzten Jahres nochmal einen Vergleichsvorschlag mit 50% der Summe gemacht, darauf wurde nicht reagiert.
Habe daraus gelernt das man bei solchen mehr Schein als Sein Bookies keine Wetten spielt wo 5 stellige Gewinne herauskommen könnten.
Hier in Österreich klagen jede Menge Spieler gegen diverse Konzerne (BWIN, Pokerstars, Mr.Green und andere), alle Prozesse sind hier in Österreich auf Grundlage von Rom 1 sind die gericht des Wohnsitzes der Kläger Gerichtsstand.
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Zitat von JW0815 Beitrag anzeigen
Kurze Frage mal , wieso klagst du in Malta? Laut Grundsatzurteil Rom 1, haben Verbraucher bei Klagen gegen konzerne die EUweit tätig sind, das Recht in Ihrem Wohnsitzland zu klagen.
Hier in Österreich klagen jede Menge Spieler gegen diverse Konzerne (BWIN, Pokerstars, Mr.Green und andere), alle Prozesse sind hier in Österreich auf Grundlage von Rom 1 sind die gericht des Wohnsitzes der Kläger Gerichtsstand.
"Während sich das anwendbare Recht aus der Rom I-Verordnung ergibt, werden in Europa die Gerichtsstände aus der Brüssel-I-Verordnung entwickelt."
(...)
"Gemäß Artikel 4 Brüssel I-VO ist zumindest der allgemeine Gerichtsstand einer Partei, d.h., das international, örtlich und funktional zuständige Gericht am Sitz der beklagten Partei, für Rechtsstreitigkeiten zuständig."
https://www.daniel-hagelskamp.de/sta...er-kaufvertrag
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Zitat von Schröck Beitrag anzeigen
Sicher?
"Während sich das anwendbare Recht aus der Rom I-Verordnung ergibt, werden in Europa die Gerichtsstände aus der Brüssel-I-Verordnung entwickelt."
(...)
"Gemäß Artikel 4 Brüssel I-VO ist zumindest der allgemeine Gerichtsstand einer Partei, d.h., das international, örtlich und funktional zuständige Gericht am Sitz der beklagten Partei, für Rechtsstreitigkeiten zuständig."
https://www.daniel-hagelskamp.de/sta...er-kaufvertrag
Gibt auch Urteilegeben Pokerstars, die vor deutshen Gerichten verhandelt wurde. Da wurde Rom 1 so ausgelegt, dass der Sitz des Verbrauchers!! zuständig ist. Da man dem Verbraucher nicht zumuten kann im Ausland zu klagen,
Geht um Verbraucher !! gegem EU-weittaätige firmen.
Das ist der Wortlaut eines Urteils des LG Wien zu der Zuständigkeit des LS-WIEN bei einer Klage gegnPokerstars. Das Urteil wurde durch das OLG bestätigt und Pokerstars hat auch schon bezahlt.
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Zitat von JW0815 Beitrag anzeigenDas ist der Wortlaut eines Urteils des LG Wien zu der Zuständigkeit des LS-WIEN bei einer Klage gegnPokerstars. Das Urteil wurde durch das OLG bestätigt und Pokerstars hat auch schon bezahlt.
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Zitat von Schröck Beitrag anzeigen
"Eine ausdrückliche Gerichtsstandsvereinbarung läge nicht vor."
Pokerstars AGBS:
"The Agreement and any matters relating hereto shall be governed by, and construed in accordance with, the laws of Malta. You irrevocably agree that, subject as provided below, the courts of Malta shall have exclusive jurisdiction."
Das LG Sagt auch: "Eine ausdrückliche Gerichtsstandvereinbarung läge nicht vor. SIE WÄRE ABER AUCH VOR STREITANHÄNGIGKEIT ZU LASTEN DES VERBRSUCHERS NICHT MÖGLICH."
ABer muss jedeselbst entscheiden was er macht und möchte. Nicht meine Sache.
Nur für 10k würde ich das sicher versuchen.Zuletzt geändert von JW0815; 29.09.2021, 10:37.
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